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Leitfaden zur Einreise für ausländische Studierende
Handbook for International Students
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Kontakt
International Student Support
HG F 22.3
Annina Wanner
Tel. +41 44 632 20 95
international@rektorat.ethz.ch
Sprechstunde
Mi und Fr, 11:00 - 13:00 (oder nach Vereinbarung)
Während des Semesters können Sie eine bezahlte Nebenbeschäftigung bis zu 15 Stunden pro Woche annehmen. Während der regulären Semesterferien ist ein Beschäftigungsumfang bis zu 100% möglich. In beiden Fällen muss jedoch der Arbeitgeber beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) eine Arbeitsbewilligung für Sie einholen. Achtung: Bachelorstudierenden aus Drittstaaten kann frühestens 6 Monate nach erfolgter Einreise eine Arbeitsbewilligung erteilt werden. Masterstudierenden aus Drittstaaten wird in den ersten sechs Monaten ihres Aufenthalts nur eine Bewilligung für eine Arbeit innerhalb ihres ETH-Departements erteilt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsbewilligungen.zh.ch.
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