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Erwerbstätigkeit

Leitfaden zur Einreise für ausländische Studierende

Handbook for International Students

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Kontakt

International Student Support
HG F 22.3

Annina Wanner
Tel. +41 44 632 20 95

international@rektorat.ethz.ch


Sprechstunde
Mi und Fr, 11:00 - 13:00 (oder nach Vereinbarung)

Erwerbstätigkeit im Kanton Zürich

Während des Semesters können Sie eine bezahlte Nebenbeschäftigung bis zu 15 Stunden pro Woche annehmen. Während der regulären Semesterferien ist ein Beschäftigungsumfang bis zu 100% möglich. In beiden Fällen muss jedoch der Arbeitgeber beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) eine Arbeitsbewilligung für Sie einholen. Achtung: Bachelorstudierenden aus Drittstaaten kann frühestens 6 Monate nach erfolgter Einreise eine Arbeitsbewilligung erteilt werden. Masterstudierenden aus Drittstaaten wird in den ersten sechs Monaten ihres Aufenthalts nur eine Bewilligung für eine Arbeit innerhalb ihres ETH-Departements erteilt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsbewilligungen.zh.ch.

Nützliche Links

 

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