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Aufenthaltsbewilligung

Leitfaden zur Einreise für ausländische Studierende

Handbook for International Students

handbook2010

Kontakt

International Student Support
HG F 22.3

Annina Wanner
Tel. +41 44 632 20 95

international@rektorat.ethz.ch


Sprechstunde
Mi und Fr, 11:00 - 13:00 (oder nach Vereinbarung)

Für Ihren Studienaufenthalt in der Schweiz benötigen Sie in jedem Fall - unabhängig davon, ob Sie für die Einreise ein Visum brauchen - eine Aufenthaltsbewilligung. Diese müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Einreise bei der Einwohnerkontrolle an Ihrem neuen Wohnort (in der Stadt Zürich beim zuständigen Kreisbüro) persönlich beantragen.

Folgende Unterlagen sollten Sie mitbringen:
•    einen gültigen Pass oder einen gültige Identitätskarte
•    ETH-Karte (Studierende: Legitimationskarte)
•    Ihren Mietvertrag
•    ein aktuelles Passfoto
•    CHF 20.- (Meldebestätigung)
•    65.- (EU-Länder) / 142.- (Nicht-EU-Länder) (Ausweisgebühr)
•    Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (nicht verlangt, wenn Sie für die Einreise ein Visum benötigten)

Nach einigen Wochen erhalten Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung. Diese wird in der Regel für ein Jahr erteilt und kann danach verlängert werden, falls Ihr Studium länger dauert.

Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger erhalten neu Ausweise mit biometrischen Daten.

WICHTIG:

Bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung muss jeweils erneut eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung sowie für Nicht-EU-Bürger ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (CHF 21'000 auf Ihrem Schweizer Bankkonto) vorgewiesen werden!

Familiennachzug

Studierenden wird die Miteinreise oder der Nachzug von Familienangehörigen nicht gestattet.

 

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