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Vorgehen ohne Visumpflicht

Leitfaden zur Einreise für ausländische Studierende

Handbook for International Students

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Kontakt

International Student Support
HG F 22.3

Annina Wanner
Tel. +41 44 632 20 95

international@rektorat.ethz.ch


Sprechstunde
Mi und Fr, 11:00 - 13:00 (oder nach Vereinbarung)

Falls Sie über eine EU- oder EFTA-Staatsangehörigkeit verfügen, müssen Sie vor der Einreise in die Schweiz nichts Spezielles unternehmen. Sie sind jedoch verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft bei der Einwohnerkontrolle an Ihrem neuen Wohnort anzumelden und eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen.

Bürgerinnen und Bürger aus Japan, Malaysia, Neuseeland und Singapur brauchen für die Einreise in die Schweiz zwar kein Visum, müssen aber für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung die gleichen Unterlagen einreichen wie Studierende mit Visumpflicht. Der Unterschied liegt darin, dass sie den Entscheid nicht im Heimatland abwarten müssen, sondern bereits einreisen können.

WICHTIG:

Auch wenn Ihnen die Aufenthaltsbewilligung zugesichert wurde, müssen Sie nach Ihrer Ankunft innert 14 Tagen eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

 

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