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Leitfaden zur Einreise für ausländische Studierende
Handbook for International Students
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Kontakt
International Student Support
HG F 22.3
Annina Wanner
Tel. +41 44 632 20 95
international@rektorat.ethz.ch
Sprechstunde
Mi und Fr, 11:00 - 13:00 (oder nach Vereinbarung)
Bitte reichen Sie Ihren Visumsantrag mindestens 3 Monate vor der geplanten Einreise persönlich bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) an Ihrem Wohnort ein.
Dem Antrag sind auf jeden Fall sämtliche Dokumente beizulegen, die in unserem "Leitfaden zur Einreise für ausländische Studierende" (Download: siehe Kästchen rechts) aufgelistet sind. Dieser Leitfaden wurde von der ETH in Zusammenarbeit mit dem Migrationsamt des Kantons Zürich erstellt und entspricht den Anforderungen des Migrationsamtes. Bitte beachten Sie, dass das Fehlen eines einzigen Dokumentes dieser Liste zu wochenlangen Verzögerungen führen kann.
Verlangt die Schweizer Vertretung an Ihrem Wohnort noch weitere Dokumente, so legen Sie diese ebenfalls bei. Masterstudierende versehen ihren Antrag bitte zusätzlich mit dem separaten, vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Deckblatt (PDF, 29 kB) um Verzögerungen bei der Bearbeitung vorzubeugen.
Spezialinformationen für visumspflichtige Aufnahmeprüfungskandidatinnen und -kandidaten:
Visumspflichtige Aufnahmeprüfundskandidatinnen und -kandidaten (Bachelor) beachten bitte das spezielle Informationsblatt. Es ist in der Regel nicht möglich, das Studium im Jahr der Aufnahmeprüfung zu beginnen!
Ihr Antrag für ein Studierendenvisum wird von der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat an das zuständige kantonale Migrationsamt in der Schweiz zum Entscheid weitergeleitet. Das Migrationsamt behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente und Informationen zu verlangen.
Sie werden benachrichtigt, sobald Ihr Visum zum Abholen bereit liegt. Bitte beachten Sie, dass der Entscheid des Migrationsamtes unabhängig von der Zulassung an die ETH Zürich gefällt wird. Die ETH kann auf diesen Entscheid keinen Einfluss nehmen.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Visums mit einer Benützungsfrist von 3 Monaten beträgt CHF 110.–. Sie ist mit dem Einreichen der Unterlagen fällig. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr bei einer allfälligen Verweigerung des Visums nicht zurückerstattet wird.
Für die "Ermächtigung zur Visumerteilung" berechnet das Migrationsamt weitere CHF 95.–, die es nach erfolgter Einreise in Rechnung stellt.
WICHTIG:
Bitte reisen Sie auf gar keinen Fall mit einem Touristenvisum in die Schweiz ein! Ein Touristenvisum kann nach der Einreise NICHT in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt werden!
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