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FAQ

Kontakt

ETH Zürich
Prüfungsplanstelle
HG F 18.1
Rämistrasse 101
8092 Zürich

Tel. +41 44 632 20 68
Fax +41 44 632 13 14

pruefungsplanstelle@ethz.ch


Öffnungszeiten

Mo - Fr, 11:00 - 13:00

oder nach tel. Vereinbarung

Während der Anmeldephase
(3.+4. Semesterwoche):

11:00 – 13:00 und
14:30 – 16:30


Personen

Detaillierte Informationen

Bitte beachten Sie die "Verbindlichen Informationen" (PDF, 129 kB), welche Ihnen auch mittels Informationsmail zu Beginn der jeweiligen Anmeldephase zugeschickt werden.

Anmeldung

F: Wann und wie kann ich mich für Prüfungen anmelden?
A: Die Anmeldephase für Sessionsprüfungen und Semesterendprüfungen findet jeweils in der dritten und vierten Woche des Semesters statt - alle Studierenden werden darüber per Mail informiert. Die Anmeldung erfolgt über myStudies.
Siehe auch: "Termine" und "An-meldung"
F: Wieso erhalte ich die Meldung, dass ich mich nicht elektronisch anmelden kann?
A: Vermutlich handelt es sich um einen Spezialfall, der manuell bearbeitet werden muss. In diesem Fall müssen Sie in myStudies das Formular auf der Anmeldeseite ausdrucken und persönlich bis zum angegebenen Termin (Anmeldeschluss) auf der Prüfungsplanstelle vorbeikommen (Öffnungszeiten beachten!).
F: Wie melde ich mich an, wenn ich trotz Aufforderung nicht persönlich vorbeikommen kann?
A:
Ermächtigen Sie eine Stellvertretung, die persönlich mit Ihren Unterlagen auf der Prüfungsplanstelle vorbeikommt (Öffnungszeiten beachten!). Anmeldungen per Fax oder Mail sind nicht gültig.
F: Hilfe! Ich habe den Anmeldetermin verpasst! Was muss ich tun?
A: In begründeten Ausnahmefällen kann eine verspätete Anmeldung - eventuell unter Auflagen - noch berücksichtigt werden.
Sie müssen persönlich bei der Prüfungsplanstelle vorbeikommen (Öffnungszeiten beachten!). Ausserdem ist eine Verspätungsgebühr zu entrichten.
F: Wieso sehe ich nicht alle Fächer, die ich prüfen lassen will?
A:  Es werden nur Sessions- oder Semesterendprüfungen zur Anmeldung vorgeschlagen. Siehe "Prüfungsformen".
Es werden nur Fächer angezeigt, die von Ihnen belegt wurden. Fehlende Belegungen können Sie nachträglich erfassen und sich danach regulär elektronisch anmelden.
F: Muss ich mich für alle Prüfungen schriftlich anmelden, wenn ich nur einzelne nicht elektronisch anmelden kann?
A: Nein. Falls nur gewisse Prüfungen schriftlich angemeldet werden müssen, so sollten alle anderen Anmeldungen trotzdem elektronisch durch Sie gemacht werden. 
F:  Wie melde ich mich zur 'Repetition von Semesterendprüfungen im gleichen Semester' an? 
A:  Repetitionen von Semesterendprüfungen im gleichen Semester können in myStudies ebenfalls angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt auf die gleiche Weise wie bei der Anmeldung zur ersten Prüfung. Jedoch wird hierzu ein zweites Anmeldefenster kurz nach Ende des Semesters geöffnet. Beachten Sie, dass Sie sich erst zur Repetition einer Semesterendprüfung anmelden können, sobald Ihr Studiensekretariat das Resultat des ersten Versuches verfügt hat.
Siehe auch "Prüfungsformen".
F: Welche An- und Abmeldefristen gibt es für die 'Repetiton der Semesterendprüfung im gleichen Semester'?
A:  'Repetitionen der Semesterendprüfungen im gleichen Semester' finden an unterschiedlichen Terminen statt. Diese Termine erfahren Sie bei Ihrem Studiensekretariat oder bei den Dozierenden selbst.
F:  Kann ich nur einen Teil eines Jahreskurses anmelden?
A:  Wenn der Jahreskurs für Sie nicht obligatorisch ist, kann auch nur ein Semesterkurs separat geprüft werden.
F:
Kann ich Lerneinheiten aus einem anderen Studiengang prüfen lassen?
A:
Ja, grundsätzlich können alle belegten Lerneinheiten geprüft werden; Sie sollten sich aber vorher vergewissern, dass erlangte Kreditpunkte für Sie  anrechenbar sind.
F:
Kann ich Lerneinheiten aus dem Angebot der Universität Zürich prüfen lassen?
A:
Ja, wenn diese für Sie anrechenbar sind. Über die Anmeldeformalitäten informieren Sie sich beim zuständigen Dekanat oder dem Institut der Universität Zürich.
F: Erhalte ich eine Anmeldebestätigung?
A: Nein. Ihre angemeldeten Fächer sind in myStudies sichtbar. (Über Ihre Immatrikulation > Button "Funktionen" > Button "Prüfungen").

Abmeldung

F: Kann eine Abmeldung rückgängig gemacht werden?
A:  Wenn die Anmeldephase nicht abgelaufen ist, kann die Prüfung erneut angemeldet werden. Wenn die Anmeldephase abgelaufen ist, kann die Abmeldung nicht mehr rückgängig gemacht werden.  
F: Kommt es vor, dass ich mich schriftlich abmelden muss, weil es elektronisch nicht möglich ist? 
A: 
  • Vorgezogene Sessionsprüfungen ausserhalb der Prüfungssession können nicht elektronisch abgemeldet werden.
    Melden Sie sich bis spätestens zwei Wochen vor dem entsprechenden Prüfungstermin persönlich bei der Mobilitätsstelle. (ETH Zentrum, HG F 23.1)
  • Während der Planung der mündlichen Prüfungen muss das Abmeldefenster aus technischen Gründen für ca. drei Wochen geschlossen werden. In dieser Zeit können Sie sich schriftlich abmelden. Drucken Sie dazu in myStudies das Abmeldeformular auf der Seite 'Abmeldungen' aus und melden Sie sich damit persönlich am Schalter der Prüfungsplanstelle. (Öffnungszeiten beachten!)
    Nach der temporären Sperrung des Abmeldefensters können Sie sich jedoch wieder elektronisch abmelden.

Fragen zu den Prüfungen

F:  Wann erscheint der Prüfungsplan?
A:
Der provisorische Plan der schriftlichen Prüfungen wird ca. 4 Wochen (Frühjahrssemester) bzw. ca. 6 Wochen (Herbstsemester) vor Semesterende publiziert.
Der definitive persönliche Prüfungsplan erscheint für die Sommersession ca. 5 bis 6 Wochen vor der Prüfungssession. Für die Wintersession ca. 3 bis 4 Wochen vor der Session.
Siehe auch "Termine" und "Prüfungsplanung".
F:
Kann ich Sessionsprüfungen ausserhalb der Session ablegen?
A:
  • Nur wenn es Ihr letztes Semester an der ETH Zürich ist und Sie nicht bis zur Prüfungssession in Zürich bleiben können.
  • Ausserdem muss der/die Examinator/in einverstanden sein, die Prüfung vorgezogen abzunehmen.
  • Für das genaue Vorgehen siehe "Vorgezogene Sessionsprüfungen ausserhalb der Session" in "An-meldung".
F:  Was ist der Unterschied zwischen einer Sessions- und einer Semesterendprüfung?
A:
  • Die Sessionsprüfungen werden von der Prüfungsplanstelle (Rektorat) organisiert und finden in der Prüfungssession statt.
  • Die Semesterendprüfungen werden innerhalb der Studiengänge selbständig organisiert und es gibt keine einheitlichen Prüfungstermine. Für die Prüfungstermine oder weitere Fragen zu den Semesterendprüfungen wenden Sie sich an das Studiensekretariat oder an die Dozierenden.

Siehe auch "Prüfungsformen".

F:  Welcher Prüfungsstoff (aus welchem Semester) wird geprüft?
A: In jedem Fall immer der zuletzt gelesene Stoff, egal wann Sie die Vorlesung besucht haben oder ob Sie die Prüfung repetieren. Bei Jahreskursen ändert sich der Stoff erst, wenn beide zugehörigen Semesterkurse jeweils neu gelesen worden sind. 
F: Sind die angegebenen Hilfsmittel verbindlich?
A: 
  • Ja! Verwenden Sie keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel. Zuwiderhandlungen können ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen.
  • Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Dozierenden, ob Sie ein Wörterbuch verwenden dürfen.
F: Kann ich die prüfende Person auswählen, respektive ändern?
A:  Nein. Es gibt keinen Anspruch darauf von einer bestimmten Person geprüft zu werden. Im Regelfall prüft jene Person, die die Vorlesung zuletzt gelesen hat. 
F: Wo finde ich weitere Prüfungsinformationen?
A: 
F: Wie wird eine Lerneinheit geprüft? 
A:  In myStudies unter "Belegungen" (Fach anklicken) oder im Vorlesungsverzeichnis sind sämtliche Prüfungsinformationen zu den Leistungskontrollen ab Semesterbeginn publiziert.
F:
Sind die publizierten Angaben zu den Prüfungsinformationen im Vorlesungsverzeichnis verbindlich?
A:  Ja. Diese Angaben sind in jedem Fall verbindlich. Sollten die Dozierenden in der Vorlesung abweichende Angaben machen, so machen Sie sie darauf aufmerksam und informieren Sie die Prüfungsplanstelle.
Ausnahmen sind lediglich Änderungen der Prüfenden und Anpassungen bei den erlaubten Hilfsmitteln. In allen anderen Fällen von nachträglichen Änderungen würden Sie schriftlich von den Prüfenden benachrichtigt.
F: Was muss ich unternehmen, wenn ich z.B. durch Krankheit nicht zu einer Prüfung erscheinen kann?
A:  Melden Sie sich unverzüglich bei der Prüfungsplanstelle. Über den Grund des Fernbleibens muss ein Zeugnis vorgelegt werden.
F:  Was geschieht, wenn ich einer angemeldeten Prüfung unbegründet fernbleibe?
A:
  • Wer ohne gültige Gründe eine Prüfung nicht ablegt, hat diese Prüfung nicht bestanden.
  • Für nicht bestandene Prüfungen gibt es keine ECTS-Punkte!

Weitere Fragen

F: Ich habe weitere Fragen.
A:  Bitte schreiben Sie uns KEINE E-Mails!
Die Antwortzeit in gewissen Phasen dauert über eine Woche - zudem ist eine Beratung per Telefon persönlicher und ausführlicher.
Rufen Sie uns direkt an (Tel. 044 632 20 68).
 

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