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Äquivalenz Diplom-/Mastertitel

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ETH Zürich
Rektoratskanzlei
HG F 19
Rämistrasse 101
8092 Zürich

Tel. +41 44 632 30 00
Fax +41 44 632 10 61

kanzlei@rektorat.ethz.ch


Öffnungszeiten Schalter
Mo – Fr, 11:00–13:00

Telefonzeiten
Mo – Fr, 9:00–11:30, 14:00–16:00

Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) hat per 1. Februar 2006 ihre Bologna-Richtlinien durch eine Übergangsbestimmung (PDF, 47 kB) zur Gleichwertigkeit von Lizentiat/Diplom und Masterabschluss ergänzt. Um die Absolventinnen und Absolventen der "alten" Diplom- und Lizentiatsstudiengänge durch die Bologna-Reform nicht zu diskriminieren, wurde die Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse mit dem "neuen" Mastertitel offiziell festgehalten. Somit dürfen Inhaber und Inhaberinnen eines ETH-Diploms auch ohne spezielle Bescheinigung einen Mastertitel verwenden, d.h. Master of Science ETH / MSc ETH. Wir weisen jedoch auf folgende Einschränkungen hin (vgl. Kommentar zum neuen Artikel 6a der Bologna-Richtlinien):

Es werden keine neuen „Diplome“ ausgestellt. Auf Wunsch sind aber Äquivalenzbescheinigungen in Englisch oder Deutsch gegen Vorauszahlung von CHF 30.00 pro Exemplar bei der Rektoratskanzlei der ETH Zürich erhältlich. Verwenden Sie dazu das Bestellformular, welchem Sie den entsprechenden Zahlungsnachweis beilegen.

Eine Bestellung "auf Vorrat" ist nicht notwendig. Sollte eine Bescheinigung von einer ausländischen Behörde oder Universität verlangt werden, kann sie innert kurzer Zeit erstellt werden. Im Rahmen von Anerkennungsverfahren zur Berufsausübung oder Weiterbildung im Ausland werden ohnehin meist weitere Unterlagen gefordert (beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse + deren Übersetzung, teilweise eine genaue Aufstellung der besuchten Lehrveranstaltungen und sogar der Lehrinhalte).

Hinweis für Architektinnen und Architekten:

Die bisherige Titelbezeichnung "Bachelor of Arts / Master of Arts in Architektur" wird ersetzt durch "Bachelor of Science / Master of Science in Architektur". Der Grund für diesen Wechsel: Im Rahmen der Einführung des Master-Studiengangs Architektur haben die Architektur-Departemente der ETH Zürich, der EPF Lausanne und der USI Mendrisio der Schweizerischen Rektorenkonferenz (CRUS) beantragt, anstelle der üblichen Titelbezeichnungen den "Bachelor of Architecture (BArch) / Master of Architecture (MArch)" einführen zu dürfen. Die CRUS hat diesen Antrag im Februar 2007 abgelehnt. Das Departement Architektur der ETH Zürich hat daraufhin Ende März 2007 beschlossen, anstelle von "of Arts" "of Science" zu verwenden. Diese Umstellung erfolgt noch bevor die ersten Bachelor- oder Master-Titel verliehen worden sind.

Didaktische Ausweise, Lehrdiplome

Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher Lehrdiplome, erhalten auf Gesuch hin eine Bescheinigung über die nachträgliche Anerkennung. Entsprechende Gesuche sind beim Generalsekretariat der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) gemäss Informationen auf der Website einzureichen (http://www.edk.ch/dyn/12932.php).

Eidg. dipl. Apotheker oder Apothekerin

Inhaber/innen eines Eidg. Diploms für Apotheker/innen, verwenden Master of Science / MSc. Für die Ausstellung einer Äquivalenzbescheinigung etc. wenden sich die Inhaber/innen eines Eidg. Diploms (und Eidg. Prüfung, Eidg. Staatsexamen) für Apotheker/innen bzw. Pharmazeuten/innen direkt an das Bundesamt für Gesundheit BAG.

Eidg. dipl. Turn- und Sportlehrer

Wenn Sie ein eidgenössischen Turn- und Sportlehrerdiplom II besitzen, können Sie bei dem Generalsekretariat der ESK eine Niveau-Bestätigung des Masters für den akademischen Bereich und die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II anfordern. Zuständig ist die Eidgenössische Sportkommission, Bundesamt für Sport BASPO, Hauptstrasse 247-253, 2532 Magglingen. Weitere Informationen finden Sie unter sportstudien.ch.

 

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