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ETH Zürich
Rektoratskanzlei
HG F 19
Rämistrasse 101
8092 Zürich

Tel. +41 44 632 30 00
Fax +41 44 632 10 61

kanzlei@rektorat.ethz.ch


Öffnungszeiten Schalter
Mo – Fr, 11:00–13:00

Telefonzeiten
Mo – Fr, 9:00–11:30, 14:00–16:00

Die ETH Zürich darf ausschliesslich von ihr ausgestellte Dokumente beglaubigen. Dokumente anderer schweizerischer oder ausländischer Hochschulen und Universitäten müssen von den ausstellenden Stellen oder z.B. durch ein Notariat beglaubigt werden.

Senden Sie der Rektoratskanzlei Fotokopien der zu beglaubigenden Dokumente und geben Sie an, welche Sprache gewünscht ist (DE, FR, IT, EN).

Beachten Sie, dass vor allem lateinamerikanische Staaten eine sog. "Haager Apostille" verlangen. Das bedeutet, dass Sie nach der Beglaubigung durch die ETH Zürich eine weitere Beglaubigung einholen müssen. Diese erhalten Sie bei der

Schweiz. Bundeskanzlei
Legalisationsbüro
Bundeshaus West
3003 Bern
Tel. 031/322 37 69

 

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