printlogo
http://www.ethz.ch/
Rektorat der ETH Zürich
 
print
  
Deutsch English

Rechtsberatung

Wenn eine Ihrer Ansicht nach ungerechtfertigte Leistungsbewertung oder andere Gründe für Beanstandungen vorliegen sollten, empfiehlt es sich, Ihr Anliegen zuerst in einem persönlichen Gespräch mit dem Examinator/der Examinatorin oder dem/der Studiendelegierten vorzubringen.

Ist dies nicht möglich oder falls sich keine Einigung erzielen lässt, wenden Sie sich an die Leiterin der Studienadministration, die Sie in einem vertraulichen Gespräch ausführlich und objektiv über das Vorgehen und die Erfolgschancen folgender Rechtsbehelfe und Rechtsmittel berät:

Annullations- und Wiedererwägungsanträge sind an den Prorektor Lehre zu richten. Er entscheidet abschliessend über das Gesuch, in der Regel nach Einholung von Stellungnahmen aller Beteiligten.

Wird ein solcher Antrag abgelehnt, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit, bei der ETH-Beschwerdekommission einen Rekurs einzureichen. Die Beschwerde an die ETH-Beschwerdekommission wie auch das Annullations-/Wiedererwägungsgesuch an den Prorektor muss innert 30 Tagen nach Empfang der Verfügung eingereicht werden.

Informationen dazu siehe Weisung: Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (PDF, 44 kB)

Weitere Auskunftsstellen

Rebeko: Verein Rechtsberatungsstelle der Studentenschaften UNI/ETH Zürich, welche kostenlose Rechtsberatungen für Studierende der beiden Hochschulen anbietet
(vgl. darin auch die Linksammlung zu weiteren Beratungsstellen).

 

Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Weitere Informationen finden Sie auf
folgender Seite.

Important Note:
The content in this site is accessible to any browser or Internet device, however, some graphics will display correctly only in the newer versions of Netscape. To get the most out of our site we suggest you upgrade to a newer browser.
More information

© 2012 ETH Zürich | Impressum | Disclaimer | 28.10.2010
top