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Kontakt
Wenn eine Ihrer Ansicht nach ungerechtfertigte Leistungsbewertung oder andere Gründe für Beanstandungen vorliegen sollten, empfiehlt es sich, Ihr Anliegen zuerst in einem persönlichen Gespräch mit dem Examinator/der Examinatorin oder dem/der Studiendelegierten vorzubringen.
Ist dies nicht möglich oder falls sich keine Einigung erzielen lässt, wenden Sie sich an die Leiterin der Studienadministration, die Sie in einem vertraulichen Gespräch ausführlich und objektiv über das Vorgehen und die Erfolgschancen folgender Rechtsbehelfe und Rechtsmittel berät:
Annullations- und Wiedererwägungsanträge sind an den Prorektor Lehre zu richten. Er entscheidet abschliessend über das Gesuch, in der Regel nach Einholung von Stellungnahmen aller Beteiligten.
Wird ein solcher Antrag abgelehnt, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit, bei der ETH-Beschwerdekommission einen Rekurs einzureichen. Die Beschwerde an die ETH-Beschwerdekommission wie auch das Annullations-/Wiedererwägungsgesuch an den Prorektor muss innert 30 Tagen nach Empfang der Verfügung eingereicht werden.
Informationen dazu siehe Weisung: Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (PDF, 44 kB)
Rebeko: Verein Rechtsberatungsstelle der Studentenschaften UNI/ETH Zürich, welche kostenlose Rechtsberatungen für Studierende der beiden Hochschulen anbietet
(vgl. darin auch die Linksammlung zu weiteren Beratungsstellen).
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