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Online-Bewerbung zum Herbstsemester 2013

Diese Informationen gelten für den Studienbeginn im Herbstsemester 2012 und Frühjahrssemester 2013. Aktualisierte Informationen für die Bewerbung zum Herbstsemester 2013 werden bis Oktober 2012 hier publiziert.
Um die Zulassungsberechtigung zu einem Master-Programm der ETH Zürich zu erhalten, benötigen Sie ein sehr gutes Bachelor-Diplom oder einen gleichwertigen ersten Studienabschluss einer international anerkannten Hochschule. Die Diplomrichtung muss mit dem gewünschten Master-Studiengang verwandt sein. Ihre früheren Studien müssen bezüglich Qualität, Vertiefung und Umfang dem Anforderungsprofil des Master-Programms entsprechen.
Ein Bachelor-Diplom einer Hochschule ermöglicht nur dann die Zulassung zum Master-Studium an der ETH Zürich, wenn dieses im Hochschulsystem, in dem es erworben wurde, die auflagenfreie Zulassung zum gewünschten universitären Master-Studium erlaubt. Die ETH kann zudem den Nachweis eines Studienplatzes verlangen. Sie legt fest, ob dieser Nachweis von der Herkunftsuniversität oder von einer anderen Universität im Land des Bachelor-Abschlusses erbracht werden muss.
Diese Voraussetzung gilt insbesondere für Bewerber und Bewerberinnen von ausländischen Hochschulen, welche nicht berechtigt sind, Master- und oder Doktorats-Diplome zu verleihen (z.B. Brasilien: Facultades; Skandinavien: University Colleges).
Die ETH hat in den konsekutiven Masterstudiengängen der Departemente Architektur (D-ARCH), Informatik (D-INFK), Maschinenbau und Verfahrenstechnik (D-MAVT) und Informationstechnologie und Elektrotechnik (D-ITET) einen überdurchschnittlichen Zulauf an Studierenden. Sie ist aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage, sämtliche ausländischen Studierenden, welche das für eine Zulassung massgebende Anforderungsprofil erfüllen, aufzunehmen. Die Zulassung erfolgt in diesen Fällen selektiv aufgrund des Anforderungsprofils und der nachgewiesenen Studienleistungen, einschliesslich des Fertigkeitsniveaus (level of mastery), das im absolvierten Bachelor-Studiengang ausgebildet wurde.
Für die Zulassung zu spezialisierten Master-Programmen gelten besondere Voraussetzungen.
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