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Bewerbungsfristen
Bitte beachten Sie die Fristen der entsprechenden Online-Bewerbung.
Ein Gesuch um Anrechnung von Studienleistungen, d.h. Gesuch um Erlass von ETH-Leistungskontrollen können Sie erst dann stellen, wenn Sie die Zulassungsbedingungen (z.B. Aufnahmeprüfung, Deutschzertifikat ) vorbehaltslos erfüllen und wenn sämtliche zur Anrechnung anstehenden Studienleistungen an der Heimuniversität oder Heimfachhochschule erworben worden sind.
Ihr Gesuch um Erlass stellen Sie der Zulassungsstelle in schriftlicher Form mit Beilagen wie folgt zu:
Es sind Kopien der Dokumente in der Originalsprache einzureichen zusammen mit einer offiziellen Übersetzung, falls nicht in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache ausgestellt.
Es kann nur einmal ein Gesuch gestellt werden. Auf weitere Gesuche wird nicht mehr eingetreten.
Die Zulassungsstelle prüft, ob die von Ihnen eingereichten Unterlagen vollständig sind und reicht sie an die Studiendelegierten der entsprechenden Studiengänge weiter. Diese vergleichen das von Ihnen absolvierte Studium mit dem entsprechenden ETH-Studiengang und beurteilen, welche Studienleistungen in Form von ECTS Kreditpunkten angerechnet werden können und welche Studienleistungen bis zum Erwerb des Bachelordiploms noch an der ETH Zürich zu erbringen sind.
Da das Verfahren eine genaue und individuelle Evaluation Ihrer Unterlagen erfordert, kann es mehrere Wochen dauern, bis ein Entscheid möglich ist. Dieser wird Ihnen sodann von der Zulassungsstelle schriftlich zugestellt; die Zulassungsstelle veranlasst eine eventuelle Anpassung der Semestereinstufung.
Die 'Zulassungsverordnung ETH Zürich' regelt die Grundsätze für die Anrechnung von ECTS-Kreditpunkten für bisherige Studienleistungen in Artikel 43.
Insbesondere gilt Artikel 44 'Besonderen Bestimmungen für die Bachelor-Stufe':
Es können maximal angerechnet werden:
Die Einschränkung unter 1. bezieht sich nicht auf Wiedereintritte ETH Zürich in denselben Bachelor-Studiengang und die Einschränkung unter 2. gilt nicht für Hochschulen, mit welchen die ETH Zürich entsprechende Abkommen abgeschlossen hat. Ein Abkommen besteht zur Zeit nur mit den Schweizer Universitäten Bern und Fribourg für den Bachelor-Studiengang 'Pharmazeutische Wissenschaften'.
Im Pflichtwahlfach aus dem Bereich Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften (GESS) müssen Kreditpunkte zwingend während des ETH-Studiums erworben werden. Zu erbringende Kreditpunkte werden anteilmässig zu den insgesamt für den Studienabschluss noch zu erwerbenden Kreditpunkten berechnet, unabhängig von der bisherigen Studienrichtung. Pro 30 Kreditpunkte Erlasse wird 1 Kreditpunkt GESS erlassen.
Der Erlass von Prüfungen aus der Basisprüfung ETH Zürich beim Übertritt aus anderen Hochschulen wird zusätzlich geregelt durch Artikel 24 der Weisung 'Studiengangwechsel und Einschränkung Studienwahl Bachelor-Stufe'.
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