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Online-Bewerbung zum Herbstsemester 2012
Bewerbung
1.
November 2011 - 30. April 2012
Adresse:
ETH Zürich
Zulassungsstelle
HG F 21.2 - 21.5
Rämistrasse 101
8092 Zürich
Schweiz
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie bei prüfungsfreier Zulassung innerhalb von ca. 2-6 Arbeitswochen eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, bestimmte Original-Unterlagen bis zu einer festgelegten Frist nachzureichen, sofern Sie sich definitiv an der ETH Zürich zum Studium anmelden wollen.
Liegt Ihr Reifezeugnis (z.B. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, Lise Diplomasi, Apolitirio, IB Diploma, Relevé de notes) bis zum 30. April noch nicht vor, so erhalten Sie per Post eine Empfangsbestätigung. Reichen Sie das Reifezeugnis sogleich nach Erhalt nach.
Das Reifezeugnis kann - vorzugsweise per Post oder Fax (++41 44 632 11 17) - bis allerspätestens 5. Juli nachgereicht werden, inklusive offizieller Übersetzung, falls nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch oder Spanisch ausgestellt. Sollten Sie Ihr Reifezeugnis nur wenige Tage später erhalten (z.B. Luxemburg), kontaktieren Sie bitte die Zulassungsstelle.
Erhalten Sie Ihre Prüfungsresultate jedoch erst Mitte Juli und später (z.B. A-Levels, Irish Leaving Certificate), ist der Eintritt zum Herbst nur möglich, wenn die Bedingungen für eine prüfungsfreie Zulassung erfüllt sind. Das Studienjahr beginnt immer im Herbst, es gibt keinen Eintritt ins Frühjahrssemester.
Nach Erhalt Ihres Reifezeugnisses erhalten Sie bei prüfungsfreier Zulassung innerhalb von ca. 10 Arbeitstagen eine E-Mail und werden aufgefordert, bestimmte Original-Unterlagen bis zu einer festgelegten Frist nachzureichen, falls Sie sich definitiv an der ETH Zürich zum Studium anmelden wollen.
Um prüfungsfrei zum Studienantritt 2012 zugelassen zu werden, muss der Studienplatznachweis bis Ende August 2012 vorliegen. Ohne Studienplatznachweis ist die Zulassung zum Studium vom Bestehen einer reduzierten Aufnahmeprüfung abhängig. Ein nachgereichter Studienplatznachweis nach nicht-bestandener Aufnahmeprüfung, berechtigt nicht zum Studienantritt.
Bei Zulassung vorbehältlich Bestehen der ETH-Aufnahmeprüfung erhalten Sie zusammen mit den Zulassungsbedingungen und Prüfungsinformationen ein grünes Anmeldeformular per Post zugestellt. Senden Sie das erhaltene Anmeldeformular bis 10. Juli (spätestes Eintreffen bei der Zulassungsstelle: 12. Juli) zurück, wenn Sie sich zur Aufnahmeprüfung anmelden wollen.
Wir bedauern, dass Anmeldeformulare, die uns unvollständig und/oder verspätet erreichen, nicht mehr für den Eintritt zum Herbstsemester 2012 bearbeitet werden können.
Liegt Ihr Reifezeugnis (z.B. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, Lise Diplomasi, Apolitirio, IB Diploma, Relevé de notes) bis zum 30. April noch nicht vor, so erhalten Sie per Post eine Empfangsbestätigung (mit grünem Anmeldeformular). Reichen Sie das Reifezeugnis sogleich nach Erhalt nach.
Das Reifezeugnis kann - vorzugsweise per Post oder Fax (++41 44 632 11 17) - bis allerspätestens 5. Juli nachgereicht werden, inklusive offizieller Übersetzung, falls nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch oder Spanisch ausgestellt. Sollten Sie Ihr Reifezeugnis nur wenige Tage später erhalten (z.B. Luxemburg), kontaktieren Sie bitte die Zulassungsstelle.
Erhalten Sie Ihre Prüfungsresultate jedoch erst Mitte Juli und später (z.B. A-Levels, Irish Leaving Certificate), ist der Eintritt noch zum Herbst nicht gewährleistet. Das Studienjahr beginnt immer im Herbst, es gibt keinen Eintritt ins Frühjahrssemester.
Nach Erhalt Ihres Reifezeugnisses erhalten Sie den offiziellen Zulassungsentscheid innerhalb von ca. 10 Arbeitstagen per Briefpost; gegebenenfalls senden wir eine Vorabinformation mit E-Mail.
Falls Sie die Aufnahmeprüfung ablegen müssen oder möchten, senden Sie das grüne Anmeldeformular zusammen mit allen geforderten Unterlagen bis allerspätestens 10. Juli (spätestes Eintreffen bei der Zulassungsstelle: 12. Juli) zurück, wenn der Studienbeginn noch zum Herbst 2012 möglich sein soll.
Wir bedauern, dass Anmeldeformulare, die uns unvollständig und/oder verspätet erreichen, nicht mehr für den Eintritt zum Herbstsemester 2012 bearbeitet werden können.
Von der ETH Zürich verlangte und am 10. Juli 2012 (Endtermin Anmeldung Aufnahmeprüfung) noch ausstehende Studienplatznachweise können eventuell später nachgereicht werden; dies jedoch nur nach vorausgehender Absprache mit der Zulassungsstelle und nur bis spätestens Ende August 2012.
Das Reifezeugnis und - wo benötigt - der Studienplatznachweis sind im Original einzureichen - Abschriften/beglaubigte Kopien werden nicht akzeptiert - sowie eine offizielle Übersetzung des Originals, sofern das Dokument nicht in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch ausgestellt ist. Das Original benötigen Schweizer Universitäten für die Erteilung der Schweizerischen Matrikelnummer (kleiner gelber Kleber mit individueller Studierendennummer, der auf das Reifezeugnis geklebt wird). Sie erhalten alle Originaldokumente im Verlauf des Herbstsemesters zurück; im Falle der nicht bestandenen Aufnahmeprüfung können diese unmittelbar nach Prüfungsende abgeholt werden oder werden auf Wunsch zurück gesandt.
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