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Aufnahme ins 1. Semester mit anderen Reifezeugnissen

Online-Bewerbung zum Herbstsemester 2012

Wie bewerben

Terminkalender

Bewerbung
1. November 2011 - 30. April 2012

Goethe-Institut ab Zertifikat C1 mit Prädikat 'gut'
TestDaF ab Niveau 4 in allen Teilprüfungen
Österreichisches Sprachdiplom Deutsch
ÖSD
- C1 Oberstufe
DSH-3 (nur die registrierte ® Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber)
KMK II (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe)
UNIcert ab Stufe 3

Wer kann sich bewerben?

Die Bewerbung ins Bachelorstudium an der ETH Zürich steht allen offen. Es ist jedoch möglich, dass Bewerberinnen und Bewerber erst nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung das Studium aufnehmen können.

Das Ziel dieser Aufnahmeprüfung ist es sicherzustellen, dass das benötigte Wissen und Können vorhanden ist, um das anspruchsvolle ETH-Studium erfolgreich zu meistern.

Zulassungsbedingungen

Die Zulassungs­verordnung der ETH Zürich bildet die Grundlage für die Aufnahmeentscheide. Auf den Webseiten der Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz CRUS finden Sie detaillierte, verbindliche Informationen nach Ländern und Zeugnistypen.

Es gibt drei Arten von Zulassung zum 1. Semester in den gewünschten Bachelor-Studiengang:

  1. Prüfungsfreie Zulassung
  2. Zulassung vorbehältlich 'reduzierte Aufnahmeprüfung (PDF, 102 kB), (5 Fächer) und/oder die Deutschkenntnisse-Prüfung (PDF, 56 kB)
  3. Zulassung vorbehältlich 'umfassende Aufnahmeprüfung (PDF, 109 kB), (9 Fächer)

Unterrichtssprache

Die Hauptunterrichtssprache in allen Bachelorstudiengängen ist Deutsch (Sprachanforderungen, siehe Kästchen rechts und 'Aufnahmeprüfung'). Auch in den Bachelorstudiengängen können jedoch einzelne Lehrveranstaltungen nur in Englisch oder in Französisch durchgeführt werden. Im Hinblick auf die meist englischsprachigen Masterstudiengänge sind gute Kenntnisse auch der englischen Sprache unerlässlich oder nach Studienbeginn zu erwerben. Die Unterrichtssprache für jede einzelne Lehrveranstaltung können Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen.

Kandidatinnen und Kandidaten, deren Muttersprache Deutsch ist, sind nicht ohne weiteres von der ‚Deutschkenntnisse‘-Prüfung befreit.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir ausserstande sind, die individuellen Zu­las­sungs­bedingungen am Telefon und im Voraus mitzuteilen ohne die vollständigen Bewerbungsunterlagen erhalten zu haben.

Bewerbung

Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie hier.

 

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