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Online-Bewerbung zum Herbstsemester 2012
Bewerbung
1.
November 2011 - 30. April 2012
Adresse:
ETH Zurich
Zulassungsstelle
HG F 21.2-5
Raemistrasse 101
8092 Zürich
Schweiz
Die Aufnahmeprüfung bedarf sorgfältiger Vorbereitung. Die ETH Zürich bietet keine Prüfungsvorbereitungskurse und keine Deutsch-Sprachkurse vor Studienantritt an. Eine Liste mit Privatschulen, die Vorbereitungskurse anbieten und eine Liste privater Sprachschulen im Raum Zürich werden dem Aufnahmeentscheid beigelegt.
Der Prüfungsstoff in den einzelnen Fächern entspricht den Bildungszielen der Schweizerischen Maturitäts-Anerkennungsverordnung vom 15. Februar 1995, unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der ETH.
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Reduzierte Aufnahmeprüfung Mathematik I + II Biologie Chemie Physik |
Umfassende Aufnahmeprüfung Mathematik I + II Biologie Chemie Physik Deutsch Zweite Moderne Fremdsprache Geschichte Geographie |
Deutschkenntnisse-Prüfung (reduz. AP) |
Themenblätter (pdf):
Biologie
Geschichte
Geografie
Deutsch
Englisch
Französisch
Italienisch
Spanisch
Literaturlisten
Die Prüfungssprache ist Deutsch. Die Kenntnis der jeweiligen Fach-Terminologie in der Prüfungssprache wird vorausgesetzt.
Kandidatinnen und Kandidaten, die gemäss ihrem Zulassungsentscheid eine Prüfung in Kenntnisse der Deutschen Sprache ablegen müssen, werden von dieser Prüfung befreit, sofern ein Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse vorliegt. Als Nachweis ausreichender mündlicher und schriftlicher Deutschkenntnisse werden folgende Ausweise anerkannt:
Zulassungsverordnung
ETHZ
Aufnahmeprüfungsreglement
ETHZ
Rektorenkonferenz
der Schweizer Universitäten CRUS
Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung werden Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2, mit Prädikat 'sehr gut', vorausgesetzt. Die Zulassung zur Prüfung kann ohne ausreichenden Sprachnachweis abgelehnt werden. (Art. 9, APZ ETHZ).
Kandidatinnen und Kandidaten, deren Muttersprache Deutsch ist, die aber keine der oben genannten Bedingungen erfüllen, sind von der ‚Deutschkenntnisse‘-Prüfung nicht befreit.
Für die Aufnahmeprüfungen wird eine Prüfungsgebühr erhoben. Eine Liste der Gebühren finden Sie hier.
Da nur einige Wochen zwischen der Aufnahmeprüfung und Semesterbeginn liegen, reicht es unter Umständen nicht, rechtzeitig zum Studienbeginn ein Visum zu beantragen. Das Studium kann in einem solchen Fall erst im folgenden Jahr angetreten werden.
Die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung ohne Zulassungsentscheid ist ausgeschlossen!
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