|
|||||||||||
Kontakt
ETH Zürich
Rektoratskanzlei
HG F 19
Rämistrasse 101
8092 Zürich
Tel. +41 44 632 30 00
Fax +41 44 632 10 61
Öffnungszeiten Schalter
Mo – Fr, 11:00–13:00
Telefonzeiten
Mo – Fr, 9:00–11:30, 14:00–16:00
Diplomierte Studierende werden mit Datum der Erteilung des Bachelor-, Masterdiploms automatisch exmatrikuliert und müssen diesbezüglich nichts unternehmen.
Studierende,
welche vor Studienabschluss aus der ETH Zürich austreten möchten, teilen dies
der Rektoratskanzlei mit dem Austrittsformular (PDF, 537 kB) mit und legen
die ETH-Karte bei. Erfolgt der Austritt innerhalb der ersten vier Semesterwochen, sind gleichzeitig die Immatrikulationsbestätigungen zu retournieren.
Wer
wird exmatrikuliert. Gleichzeitig können weitere Massnahmen angeordnet werden, z.B. Einleitung der Betreibung bei Nichtbezahlen der Semesterrechnung.
Durch Austritt oder Exmatrikulation kann man sich den Folgen nicht eingehaltener Studienfrist - u.a. Frist für die Anmeldung zu, die Abmeldung oder das Ablegen von Leistungskontrollen wie die Basisprüfung - nicht entziehen, z. B. Ausschluss aus dem Studiengang wegen Nichteinhaltung Studienfrist, Einschränkung der Studienwahl bei Wiedereintritt.
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne
graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der
Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese
Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf
Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Weitere
Informationen finden Sie auf
folgender
Seite.
Important Note:
The content in this site is accessible to any browser or
Internet device, however, some graphics will display correctly
only in the newer versions of Netscape. To get the most out of
our site we suggest you upgrade to a newer browser.
More
information