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Austritt/Exmatrikulation

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ETH Zürich
Rektoratskanzlei
HG F 19
Rämistrasse 101
8092 Zürich

Tel. +41 44 632 30 00
Fax +41 44 632 10 61

kanzlei@rektorat.ethz.ch


Öffnungszeiten Schalter
Mo – Fr, 11:00–13:00

Telefonzeiten
Mo – Fr, 9:00–11:30, 14:00–16:00

Diplomierte Studierende werden mit Datum der Erteilung des Bachelor-, Masterdiploms automatisch exmatrikuliert und müssen diesbezüglich nichts unternehmen.

Studierende, welche vor Studienabschluss aus der ETH Zürich austreten möchten, teilen dies der Rektoratskanzlei mit dem Austrittsformular (PDF, 537 kB) mit und legen die ETH-Karte bei. Erfolgt der Austritt innerhalb der ersten vier Semesterwochen, sind gleichzeitig die Immatrikulationsbestätigungen zu retournieren.

Wer

wird exmatrikuliert. Gleichzeitig können weitere Massnahmen angeordnet werden, z.B. Einleitung der Betreibung bei Nichtbezahlen der Semesterrechnung.

Durch Austritt oder Exmatrikulation kann man sich den Folgen nicht eingehaltener Studienfrist  -  u.a. Frist für die Anmeldung zu, die Abmeldung oder das Ablegen von Leistungskontrollen wie die Basisprüfung  -  nicht entziehen, z. B. Ausschluss aus dem Studiengang wegen Nichteinhaltung Studienfrist, Einschränkung der Studienwahl bei Wiedereintritt.

 

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