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Rektorat der ETH Zürich
 
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Übertritt ins Master-Studium

Der Übertritt vom Bachelor- ins Master-Studium ist für drei Varianten unterschiedlich geregelt:

1. Übertritt in einen konsekutiven Master-Studiengang ohne Wechsel der Studienrichtung (Normalfall)

zuständig: Rektoratskanzlei

Wer die erforderliche Mindestanzahl Kreditpunkte im Bachelor-Studium erreicht oder alle für das Bachelor-Diplom vorgeschriebenen Kreditpunkte erworben hat, wird ohne zusätzliche Anforderungen in einen konsekutiven Master-Studiengang derselben Studienrichtung zugelassen (besondere Bestimmungen bei der Wahl bestimmter Vertiefungsrichtungen vorbehalten).

Termin: 2. Semesterwoche (nach Unterbruch: Anmeldung bis 30. April bzw. 30 Nov.)

 

2. Übertritt in einen konsekutiven Master-Studiengang mit Wechsel der Studienrichtung

zuständig: Rektoratskanzlei (reglementarische Wechsel), sonst Zulassungstelle

Für den Eintritt in konsekutive Master-Studiengänge anderer Studienrichtungen können zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt werden. Es wird unterschieden zwischen Master-Studiengängen, die reglementarisch definiert haben, mit welchen ETH Bachelor-Diplomen eine Zulassung möglich ist und allen anderen konsekutiven Master-Studiengängen.

Termin: 2. Semesterwoche (nach Unterbruch: Anmeldung bis 30. April bzw. 30 Nov.)

 

3. Übertritt in einen spezialisierten Master-Studiengang

zuständig: Zulassungstelle

Für die Zulassung zu spezialisierten Master-Studiengängen werden für alle Bewerberinnen und Bewerber identische Anforderungen gestellt. Bachelor-Absolventen der ETH Zürich dürfen nicht bevorzugt behandelt werden. 

Termin: andere Termine in Detailinformationen beachten

 

Detailinformationen: Merkblatt Übertritt vom Bachelor- ins Master-Studium (PDF, 302 kB)

 

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