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Externe Lehrbeauftragte, deren Wohn- und Arbeitsort sich ausserhalb Zürichs befindet, haben Anrecht auf Erstattung ihrer Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftspesen (Art. 33, Richtlinien für die Erteilung und Entlöhnung von Lehraufträgen an der ETH Zürich). Diese werden in der Weisung "Vergütung von Spesen an Lehrbeauftragte und Privatdozierende" geregelt.
Das Formular "Abrechnung von beruflichen Auslagen für Lehrbeauftragte" ist innerhalb von drei Monaten nach Semesterende mit allen Belegen direkt bei der Raum- und Stundenplanung einzureichen.
Weisung über Vergütung von Spesen (PDF, 24 kB)
Formular "Abrechnung
von beruflichen Auslagen für Lehrbeauftragte" (DOC, 64 kB)
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