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Die Durchführung von Leistungskontrollen wird grundsätzlich nicht zusätzlich entlöhnt. Davon ausgenommen sind externe Lehrbeauftragte, deren Aufwand für die Durchführung und Auswertung der Leistungskontrollen überdurchschnittlich gross ist (Art. 27, Richtlinien für die Erteilung und Entlöhnung von Lehraufträgen an der ETH Zürich).
Die Prüfungsentschädigungen werden in der Weisung "Entschädigung für die Mitwirkung an Leistungskontrollen an der ETH Zürich" geregelt.
Das Formular "Abrechnung von Prüfungsentschädigung" ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Leistungskontrolle direkt bei der Raum- und Stundenplanung einzureichen.
Weisung über die Entschädigung für die Mitwirkung an Leistungskontrollen an der ETH Zürich (PDF, 53 kB)
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