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Kontakt
ETH Zürich
Doktoratsadministration
HG FO 23.4
Rämistrasse 101
8092 Zürich
Sprechstunde
Mo – Fr, 11:00–13:00
Allenfalls werden Doktorierende mit weiteren Zulassungsbedingungen aufgenommen. Diese müssen in der Regel innerhalb eines Jahres abgelegt werden. Wird eine der Zulassungsbedingungen nicht bestanden, kann diese einmal innerhalb von 6 Monaten wiederholt werden, sofern sich die Dissertationsleitung bereit erklärt, die Dissertation weiterhin zu betreuen.
Näheres siehe Informationen für Doktorierende
Die Doktorierenden erstellen einen Forschungsplan, der die Zielsetzungen und die Disposition der Doktorarbeit, sowie alle Obliegenheiten der Doktorierenden festhält. Der Forschungsplan wird dem Leiter oder der Leiterin sowie, nach Möglichkeit, einem Korreferenten oder einer Korreferentin vorgelegt und bedarf der Genehmigung durch den Doktoratausschuss des zuständigen Departements.
Näheres siehe Informationen für Doktorierende
Die Doktorierenden haben das Recht und die Pflicht, sich weiterzubilden. Ziele des Doktoratsstudiums sind die Aneignung von Wissen und Können auf dem Gebiet der Doktorarbeit, auf benachbarten Fachgebieten und auf überfachlichen Gebieten sowie die Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft.
Näheres siehe Informationen für Doktorierende
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