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Einreiseinformation zum Doktorat

(für Doktorierende mit Anstellung resp. Arbeitsplatzvereinbarung)

Die Personalabteilung kümmert sich um Ihre Einreiseformalitäten. 

Achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Anmeldung zum Doktorat. Sie erhalten die Aufenthaltsbewilligung nur im Zusammenhang mit der Immatrikulation. Die Anmeldung zum Doktorat muss daher parallel mit dem Einstellungsprozess durch die Personalabteilung erfolgen.

Krankenversicherung

Es besteht gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG PDF, 66 kB) ein Obligatorium zur Krankenversicherung für alle, das heisst auch für ausländische Staatsangehörige. Um eine für die jeweiligen Bedürfnisse angepasste Krankenkasse zu wählen, empfehlen wir, sich unter www.comparis.ch zu informieren.


Falls Sie Ihr Doktorat ohne eine Anstellung absolvieren werden, sehen Sie bitte: Einreiseinfo für Studierende

 

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