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(für Doktorierende mit Anstellung resp.
Arbeitsplatzvereinbarung)
Die Personalabteilung kümmert sich um Ihre Einreiseformalitäten.
Achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Anmeldung zum
Doktorat. Sie erhalten die Aufenthaltsbewilligung nur im Zusammenhang
mit der Immatrikulation. Die Anmeldung zum Doktorat muss daher parallel
mit dem Einstellungsprozess durch die Personalabteilung erfolgen.
Es besteht gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG PDF, 66 kB)
ein Obligatorium
zur
Krankenversicherung für alle, das heisst auch für ausländische
Staatsangehörige. Um eine für die jeweiligen Bedürfnisse angepasste
Krankenkasse
zu wählen, empfehlen wir, sich unter www.comparis.ch
zu informieren.
Falls Sie Ihr Doktorat ohne eine Anstellung absolvieren werden, sehen Sie bitte: Einreiseinfo für Studierende
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Informationen finden Sie auf
folgender
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