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Rektorat der ETH Zürich
 
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Zulassungsprüfung

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ETH Zürich
Doktoratsadministration
HG FO 23.4
Rämistrasse 101
8092 Zürich

Tel. +41 44 632 26 72

doktorat@ethz.ch


Sprechstunde

Mo – Fr, 11:00–13:00

Doktoratsverordnung ETH

Doktoratsverordnung (PDF)

(inkl. Ausführungs-bestimmungen der Rektorin)

Nach der Anmeldung zum Doktorat entscheiden der Prorektor für das Doktorat und der Doktoratsausschuss des zuständigen Departements über die Aufnahme. Etwa ein Drittel der Doktorierenden wird mit Zulassungsbedingungen aufgenommen. Welche Zulassungsbedingungen erfüllt werden müssen, wird vom Doktoratsausschuss des zuständigen Departements in Rücksprache mit dem Dissertationsleiter bestimmt. Die Zulassungsbedingungen werden mit der Aufnahmeverfügung mitgeteilt. Die Prüfungsgebühr von 120 CHF wird zusammen mit der Semesterrechnung eingefordert.

Vorgehen bei Zulassungsbedingungen
  1. Eine Liste der zu absolvierenden Zulassungsprüfungen finden Sie unter www.mystudies.ethz.ch
  2. Entnehmen Sie dem über myStudies einsehbaren Prüfungsplan das Prüfungsdatum.
  3. Basiert die Prüfung und/oder der Prüfungsmodus nicht auf einem Kurs aus dem Vorlesungsverzeichnis, muss mit den Examinatoren ein individueller Termin vereinbart werden.
  4. Melden Sie sich spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin für die Prüfung an.
  5. Um sich für eine Prüfung anzumelden, loggen Sie sich in myStudies ein, wählen zuerst die Rubrik "Funktionen" und dann "Zulassungsprüfungen". Danach können Sie Datum und Uhrzeit der Prüfung eintragen.
  6. Achtung: Dort und nur dort müssen Sie sich für die Zulassungsprüfungen einschreiben. Auf keinen Fall darf die Anmeldung über die Prüfungsplanstelle erfolgen.
  7. Sofort nach der Anmeldung erhalten die Doktorierenden und die Examinatoren eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail.
  8. Nach der Prüfung tragen die Examinatoren die Note über eDoz ein oder übermitteln diese schriftlich der Doktoratsadministration
  9. Sobald alle Zulassungsbedingungen absolviert und die Noten eingetragen wurden, erhalten die Doktorierenden von der Doktoratsadministration die Verfügung mit den Prüfungsresultaten zugestellt.

Das Eintragen der Prüfungsdaten in myStudies ist unbedingt erforderlich um eine reibungslose administrative Abwicklung der Zulassungsprüfungen durch die Doktoratasadministration zu gewährleisten

Die Zulassungsbedingungen müssen innerhalb eines Jahres erfüllt werden. Die Jahresfrist für die Erfüllung der Bedingungen läuft ab dem Datum der Verfügung. Auch die Fristen finden Sie unter  www.mystudies.ethz.ch. Fristverlängerungen bedürfen der Genehmigung durch das zuständige Departemente (dazu bitte das entsprechende Formular PDF, 55 kB, verwenden).

Falls Sie die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehen, dürfen Sie diese einmal innerhalb von sechs Monaten wiederholen, unter der Voraussetzung, dass die Dissertationsleitung mit einer Wiederholung einverstanden ist. Falls der Dissertationsleiter dies jedoch ablehnt oder Sie die Prüfung beim zweiten Versuch erneut nicht bestehen, werden Sie exmatrikuliert und Sie können das Doktorat nicht mehr weiterführen.

Wichtig: Die Zulassungsprüfungen müssen vor der Abgabe des Forschungsplans abgelegt werden.

 

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