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Kontakt
ETH Zürich
Doktoratsadministration
HG FO 23.4
Rämistrasse 101
8092 Zürich
Sprechstunde
Mo – Fr, 11:00–13:00
Nach der Anmeldung zum Doktorat entscheiden der Prorektor für das Doktorat und der Doktoratsausschuss des zuständigen Departements über die Aufnahme. Etwa ein Drittel der Doktorierenden wird mit Zulassungsbedingungen aufgenommen. Welche Zulassungsbedingungen erfüllt werden müssen, wird vom Doktoratsausschuss des zuständigen Departements in Rücksprache mit dem Dissertationsleiter bestimmt. Die Zulassungsbedingungen werden mit der Aufnahmeverfügung mitgeteilt. Die Prüfungsgebühr von 120 CHF wird zusammen mit der Semesterrechnung eingefordert.
Das Eintragen der Prüfungsdaten in myStudies ist unbedingt erforderlich um eine reibungslose administrative Abwicklung der Zulassungsprüfungen durch die Doktoratasadministration zu gewährleisten
Die Zulassungsbedingungen müssen innerhalb eines Jahres erfüllt werden. Die Jahresfrist für die Erfüllung der Bedingungen läuft ab dem Datum der Verfügung. Auch die Fristen finden Sie unter www.mystudies.ethz.ch. Fristverlängerungen bedürfen der Genehmigung durch das zuständige Departemente (dazu bitte das entsprechende Formular PDF, 55 kB, verwenden).
Falls Sie die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehen, dürfen Sie diese einmal innerhalb von sechs Monaten wiederholen, unter der Voraussetzung, dass die Dissertationsleitung mit einer Wiederholung einverstanden ist. Falls der Dissertationsleiter dies jedoch ablehnt oder Sie die Prüfung beim zweiten Versuch erneut nicht bestehen, werden Sie exmatrikuliert und Sie können das Doktorat nicht mehr weiterführen.
Wichtig: Die Zulassungsprüfungen müssen vor der Abgabe des Forschungsplans abgelegt werden.
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