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Forschungsplan

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ETH Zürich
Doktoratsadministration
HG FO 23.4
Rämistrasse 101
8092 Zürich

Tel. +41 44 632 26 72

doktorat@ethz.ch


Sprechstunde

Mo – Fr, 11:00–13:00

Doktoratsverordnung ETH

Doktoratsverordnung (PDF)

(inkl. Ausführungs-bestimmungen der Rektorin)

Die Doktorierenden erstellen einen Forschungsplan, der die Zielsetzungen und die Disposition der Doktorarbeit sowie alle Pflichten der Doktorierenden festhält. Der Forschungsplan wird dem Leiter oder der Leiterin und wenn möglich einem Korreferenten oder einer Korreferentin vorgelegt und bedarf der Genehmigung durch den Doktoratsausschuss des zuständigen Departements. Der Forschungsplan ist in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach der Einschreibung zu erstellen. Verlängerungen bedürfen der Genehmigung durch den Doktoratsausschuss.

Der Forschungsplan muss zusammen mit dem Genehmigungsformular beim zuständigen Studiensekretariat des Departements eingereicht werden. Der Forschungsplan muss keine bestimmte Form einhalten, es sollten jedoch folgende Punkte festgehalten werden:

Wird eine Doktorarbeit schwergewichtig ausserhalb der ETH Zürich durchgeführt, ist dies im Forschungsplan zu spezifizieren und zu begründen.

Doktorierende, welche Zulassungsprüfungen ablegen müssen, dürfen den Forschungsplan erst nach Erfüllen der gesamten Zulassungsbedingungen einreichen.


Antrag auf Fristverlängerung für die Einreichung des Forschungsplans (PDF, 57 kB)

Genehmigung des Forschungsplans (PDF, 57 kB)

 

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