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Kontakt
ETH Zürich
Doktoratsadministration
HG FO 23.4
Rämistrasse 101
8092 Zürich
Sprechstunde
Mo – Fr, 11:00–13:00
Hier werden die letzten Schritte nach der Anmeldung zur Doktorprüfung beschrieben.
Folgende Stationen müssen Sie bis zum Erhalt des Doktortitels noch durchlaufen:
Fall 1 (positiv): Bei erfolgreicher Prüfung wird die Dissertation normalerweise an der nächstmöglichen Departementskonferenz genehmigt.
Fall 2 (negativ): Falls die mündliche Prüfung nicht bestanden oder die Doktorarbeit zur Überarbeitung zurückgewiesen wird, informiert der Vorsitzende der Prüfungskommission den Doktorierenden schriftlich über das weitere Vorgehen und teilt ihm die Frist für die Überarbeitung der Doktorarbeit oder den Termin für die Prüfungswiederholung mit. Die Fristen dürfen 6 Monate nicht überschreiten.
Nach der Anmeldung zur Doktorprüfung wird Ihnen zudem eine Rechnung für das pauschale Schulgeld von CHF 1200.- zugestellt.
Der Titel und der Inhalt der Dissertation dürfen nach Genehmigung durch die Departementskonferenz nicht mehr geändert werden. Nach der Departementskonferenz muss die Dissertation zudem von der Studienkonferenz genehmigt werden.
Die Daten der Departementskonferenzen finden sie hier.
Nach Genehmigung der Dissertation durch die Studienkonferenz erhalten Sie eine provisorische Bestätigung über Ihr Doktorat. Danach haben Sie 6 Monate Zeit, um Ihre Dissertations-Pflichtexemplare einzureichen. Erst nach Ablieferung der Pflichtexemplare darf der Doktortitel offiziell geführt werden. Nach Genehmigung Ihrer Dissertation durch die Studienkonferenz werden Sie zudem automatisch exmatrikuliert.
Die Daten der Studienkonferenzen finden sie hier.
Sie müssen spätestens 6 Monate nach Genehmigung der Dissertation durch die Studienkonferenz die Pflichtexemplare bei der Doktoratsadministration abgeben, siehe Pflichtexemplare.
| Datum Promotionsfeier | Spätester Termin Abgabe Pflichtexemplare |
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21. September 2012 |
31. Juli 2012 |
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