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Kontakt
ETH Zürich
Doktoratsadministration
HG FO 23.4
Rämistrasse 101
8092 Zürich
Sprechstunde
Mo – Fr, 11:00–13:00
Spätestens sechs Monate nach Genehmigung durch die Studienkonferenz müssen Sie Ihre Pflichtexemplare einreichen (Datum Studienkonferenz + 6 Monate). Frühestens können Sie die Pflichtexemplare nach Erhalt der vorläufigen Bescheinigung abgeben. Letztere wird am Tag nach der Studienkonferenz verschickt. Die Daten der Studienkonferenzen finden Sie hier.
Bevor Sie Ihre Pflichtexemplare bei der Doktoratsadministration
einreichen muss jedoch eine elektronische Version Ihrer Dissertation in der E-Collection hochgeladen werden. Hierbei darf, im Gegensatz zur gedruckten Version, der Lebenslauf aus Gründen des persönlichen Datenschutzes weggelassen werden. Falls zudem eine Publikation in der E-Collection aus urheberrechtlichen Gründen nicht möglich ist, müssen Sie eine Verzichtserklärung ausfüllen. In diesem Fall wird die Dissertation nicht online
zugänglich gemacht. Trotzdem sind Sie verpflichtet, die
Dissertation zur Archivierung in der E-Collection hochzuladen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei der Doktoratsadministration ein:
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