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Dozierende (Professoren/innen, Privatdozierende, Dozenten/innen), die nach ihrem 65. Altersjahr weiterhin an der ETH Zürich unterrichten, benötigen eine Bewilligung der Rektorin.
Das Gesuch um die Erteilung eines "Lehrauftrags über dem Rentenalter" wird vom Departement gestellt.
Die Bewilligung wird jeweils für 2 Semester (nicht aufeinanderfolgend) erteilt. Danach muss vom Departement für den pensionierten Lehrbeauftragten erneut ein Gesuch (für weitere 2 Semester) eingereicht werden.
Dozierende über dem Rentenalter gelten als "externe Lehrbeauftragte".
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