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Kontakt
ETH Zürich
Doktoratsadministration
HG FO 23.4
Rämistrasse 101
8092 Zürich
Sprechstunde
Mo – Fr, 11:00–13:00
Schriftliche Begründung der Ausserordentlichkeit in
Nach Genehmigung des Antrages durch das Departement, stellt die Departementsvorsteherin/der Departementsvorsteher der Rektorin den Antrag auf Verleihung der Medaille(n) in einer Sammelmeldung bis spätestens 31. März bzw. 31. Oktober. Die Doktoratsadministration kann dazu detaillierte Angaben liefern.
Der Antrag enthält:
Anträge FS bis spätestens 31. März an die Doktoratsadministration
Die langfristige Plafonierung der Anzahl der verliehenen Medaillen soll innerhalb der ETH Zürich wie des einzelnen Departements 8% der Doktorarbeiten nicht übersteigen. Die Berechnung des Anspruchs pro Departement erfolgt jeweils nach der ersten Studienkonferenz des Frühlingssemesters.
Anträge HS bis spätestens 31. Oktober
Die langfristige Plafonierung der Anzahl der verliehenen Medaillen soll innerhalb der ETH Zürich wie des einzelnen Departements 8% der Doktorarbeiten nicht übersteigen. Die Berechnung des Anspruchs pro Departement erfolgt jeweils nach der ersten Studienkonferenz des Herbstsemesters.
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