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Kontakt
ETH Zürich
Doktoratsadministration
HG FO 23.4
Rämistrasse 101
8092 Zürich
Sprechstunde
Mo – Fr, 11:00–13:00
Das Departement richtet den Antrag der Departementskonferenz auf Erteilung des Doktordiploms an die Doktoratsadministration. Dem Antrag sind die unterzeichneten Original-Gutachten beizulegen. Der Antrag muss ausserdem folgende Angaben enthalten:
Titel und Inhalt der Dissertation dürfen nach der Genehmigung durch die Departementskonferenz nicht mehr geändert werden.
Im Falle einer Namensänderung gilt derjenige Name, welcher zum Zeitpunkt der Genehmigung der Dissertation durch die Departementskonferenz offizielle Gültigkeit hatte.
Die Studienkonferenz entscheidet an der darauffolgenden Sitzung über den Antrag der Departementskonferenz, sofern dieser drei Tage vor der entsprechenden Sitzung bei der Doktoratsadministration eintrifft. Falls diese Frist aufgrund des Datums der Departementskonferenz nicht eingehalten werden kann, ist eine Vorinformation der Anträge zu senden.
Falls die mündliche Prüfung nicht bestanden oder die Doktorarbeit zur Überarbeitung zurückgewiesen wird, informiert der Vorsitzende der Prüfungskommission den Doktorierenden schriftlich über das weitere Vorgehen und teilt ihm oder ihr die Frist für die Überarbeitung der Doktorarbeit oder den Termin der mündlichen Prüfung mit. Die Fristen dürfen 6 Monate nicht überschreiten. Die Doktoratsadministration sowie die zuständige Departementskonferenz sind schriftlich über die Vereinbarungen mit dem Kandidaten resp. der Kandidatin zu informieren.
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