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Vorlesungsverzeichnis
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann der
Diplomantrag gestellt werden.
Sofern das Reglement dies vorsieht, werden Spezialisierungen
(Vertiefungen, Fokus, Ergänzungen) angezeigt. Durch Ankreuzen des Kästchens "Es
sind die richtigen Spezialisierungen ausgewählt" ist zu bestätigen,
dass die gewählten Spezialisierungen stimmen. Falls dies nicht zutrifft gehen
Sie zurück und ändern die Auswahl auf der Seite "Spezialisierung".
Wenn die Meldung "Sie haben ausreichend Kreditpunkte, um Ihren Diplomantrag zu stellen."
erscheint, wird mit "Weiter" der Diplomantrag mit den Teilen "Zeugnis",
"Beiblatt" und "Nirgends aufgeführte Leistungen" angezeigt.
Mit "Ja" wird der Diplomantrag gestellt. Danach können mit der Funktion "Kategorie zuordnen" keine Leistungen mehr umplaziert werden.
Mit "Nein" kommt man zum Entwurf des Antrages zurück, der Diplomantrag wird nicht gestellt. Nach Bedarf können über "Immatrikulation" -> "Leistungsüberblick" noch Anpassungen vorgenommen werden.
Im Ausdruck des Diplomantrages hat es links zwei Spalten:
"auf Beiblatt" und "erscheint nicht".
Die Option "auf Beiblatt" bedeutet, dass die Leistungskontrolle nicht für das Diplomzeugnis verwendet wird, sondern nur auf dem Beiblatt aufgeführt wird. Das heisst konkret: Die Note wird nicht für den Gesamtdurchschnitt verwendet, und die Kreditpunkte werden ebenfalls nicht im Schlusszeugnis angerechnet. Eine solche Leistungskontrolle können Sie in einem andern Studium verwenden, falls sie dort im Vorlesungsverzeichnis enthalten ist. Typischerweise handelt es sich um Leistungen aus dem Bereich GESS, die Sie im Bachelor-Studium erworben haben, und im Masterstudium verwenden möchten.
Beachten Sie, dass nur überschüssige Leistungskontrollen auf das Beiblatt verschoben werden können, und dass in jeder Kategorie im Reglement noch genügend Kreditpunkte vorhanden sein müssen.
Die Option "erscheint nicht" kann verwendet werden, um ungenügende Leistungen weder im Diplomzeugnis noch auf dem Beiblatt erscheinen zu lassen.
Beachten Sie, dass ein Studienreglement vorschreiben kann, dass auch ungenügende Leistungen auf dem Beiblatt erscheinen müssen.
Der Antrag muss ausgedruckt, unterschrieben und dem Studiensekretariat in der Regel persönlich übergeben werden. Dies ermöglicht es, Unklarheiten unmittelbar zu klären.
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