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Mittels der eDoz-Funktion "Stellvertretungen --> Lerneinheiten" kann ein Dozierender einer Person Berechtigung zur Ausführung einer eDoz-Funktion für nur eine Lerneinheit (oder Semester- resp. Jahreskurs) in einem bestimmten Semester vergeben.
Beachten Sie, dass die Stellvertretung gemäss der Semesterwahl für die Zukunft, oder dei Vergangenheit vergeben werden kann.
Die Gültigkeit der Stellvertretung wird vom System berechnet und zwar auf das spätere Datum von den Zeitpunkten "Anfang des nächsten Semester + 900 Tage", oder "Tagesdatum + 180 Tage".
Der Dozierende kann nur Funktionen vergeben, für die er selber berechtigt ist. Ist z. B. der Dozent kein Examinator des Semesterkurses, hat es keinen Sinn, dass er dem Stellvertreter/in die Berechtigung für die Funktionen des Semesterkurses erteilt. Der Stellvertreter könnte in diesen Funktionen keine Daten sehen.
Um eine Stellvertretung zu löschen muss auf "Entfernen" und danach auf "Speichern" geklickt werden. "Entfernen" entfernt die Stellvertretung aus der Liste, "Speichern" führt die Operation aus.
Stellvertretungen deren Gültigkeit abläuft (siehe oben "Gültigkeit der Stellvertretung") werden unwiderruflich gelöscht.
Hinweis: Wenn man wünscht, dass die berechtigte Person in der definierten Funktion Zugriff auf alle Lerneinheiten des Dozierenden in allen Semestern hat, dann muss man die eDoz-Funktion "Stellvertretungen --> Funktionen" verwenden.
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